Klara Geywitz
Bundesministerin Klara Geywitz. (Quelle: Bundesregierung/Jesco Denzel)

2023-09-25T12:52:27.346Z Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket für Bau- und Immobilienbranche

Am heutigen Montag (25.9) kamen die Mitglieder des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum zum zweiten Mal im Bundeskanzleramt zum „Bündnis-Tag“ zusammen. Ziel war es laut dem Bundesbauministerium, eine Bilanz der bisherigen Arbeit im Bündnis zu ziehen und die aktuellen Herausforderungen im bezahlbaren und klimagerechten Wohnungsbau zu besprechen. Die Bundesregierung hat zudem ein Maßnahmenpaket für die Bau- und Immobilienbranche vorgelegt. Dieses enthält folgende 14 Maßnahmen:

  • Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung): Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorgeschlagen, eine degressive AfA in Höhe von jährlich 6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude einzuführen.
  • Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard wird ausgesetzt: Angesichts der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch hohe Zinsen und Baukosten sei die Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode nicht mehr nötig und werde ausgesetzt, heißt es.
  • Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle vereinfachen und beschleunigen: Dazu werde eine an die Generalklausel des § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch (BauGB) angelehnte Sonderregelung befristet bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen.
  • Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau: Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2027 Programmmittel in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Jeder Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder kofinanziert. Bei Fortführung dieser bisherigen Komplementärfinanzierung stünden damit gesamtstaatlich rund 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 zur Verfügung.
  • KfW-Neubauprogramme "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) und "Wohneigentum für Familien" (WEF): Beim WEF werden die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro angehoben. Außerdem wird die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro/Jahr auf 90.000 Euro/Jahr angehoben.
  • Wohneigentumsprogramm "Jung kauft Alt" : Die Bundesregierung werde für 2024 und 2025 ein Wohneigentumsprogramm "Jung kauft Alt" für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden verbunden mit einer an den BEG-Regeln orientierten Sanierungsauflage einführen.
  • Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten: Für Eigentümer und Investoren, die für geeignete Gewerbeimmobilien nach den BEG-Förderbedingungen eine Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Anspruch nehmen können und sie dabei zugleich zu Wohnraum umbauen, werde 2024 und 2025 ein zusätzliches KfW-Förderprogramm mit einem Volumen von insgesamt 480 Millionen Euro Programmmitteln aufgelegt.
  • Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll befördert werden: Die Bundesregierung wird eigenen Angaben zufolge eine "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.
  •  Vergünstigte Abgabe BImA-eigener Grundstücke für öffentliche Aufgaben sowie den sozialen Wohnungsbau: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) werde die bislang bis Ende 2024 befristete Möglichkeit zur vergünstigten Abgabe BImA-eigener Grundstücke für öffentliche Aufgaben sowie den sozialen Wohnungsbau um weitere fünf Jahre fortführen.
  • Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe: Die Bundesregierung wird laut eigenen Angaben in der TA Lärm in Form einer Experimentierklausel die Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe anheben.
  • Förderung beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage: Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der BEG-Sanierungsförderung Hauseigentümer künftig beim Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage – in der Höhe abhängig vom Einkommen – von bis zu 30 bis 75 Prozent.
  • Senkung der Erwerbsnebenkosten: Die Bundesregierung  will den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer (z. B. durch einen Freibetrag) ermöglichen.
  • Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren:  Mit den 16 Ländern will die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen "Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" abschließen.
  • Neue Wohngemeinnützigkeit an den Start gehen lassen: Im nächsten Jahr soll die neue Wohngemeinnützigkeit an den Start gehen lassen, um mit einem neuen Marktsegment dauerhafte Sozialbindungen im Neubau wie im Bestand zu schaffen.

„Mit dem heute vorgestellten Maßnahmenpaket wird es uns gelingen, mehr Investitionen in den Wohnungsbau zu erreichen und damit die Bau- und Immobilienbranche zu stabilisieren und zu stärken. Wir werden die Rahmenbedingungen verbessern, um mehr bezahlbaren, klimaneutralen und barrierearmen Wohnraum zur Verfügung zu stellen“, kommentiert Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

zuletzt editiert am 25. September 2023