Ein freundliches Portrait eines selbstbewussten Geschäftsmannes mittleren Alters, der ein blaues Sakko und ein hellblau gestreiftes Hemd trägt und direkt in die Kamera lächelt.
CEO Matthias Windmöller (Quelle: Windmöller)

Industrie 2026-10-13T08:53:50.302Z Windmöller saniert sich über ein Schutzschirmverfahren

Die Geschäftsführung von Windmöller hat beim zuständigen Amtsgericht Detmold einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Das Gericht hat dem Antrag mit Beschluss vom 9. Oktober 2026 entsprochen, nachdem es insbesondere die Bestätigung der DHS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über ausreichende Liquidität und positive Sanierungsaussichten des Unternehmens geprüft hat, heißt es in einer Mitteilung. Der Geschäftsbetrieb des Herstellers von Bodenbelägen laufe uneingeschränkt weiter, bestehende Aufträge würden wie gewohnt bearbeitet, neue Aufträge könnten jederzeit platziert werden.

„Mit dem Schutzschirmverfahren nutzen wir rechtzeitig einen Weg des Gesetzgebers, um das Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage beschleunigt zu sanieren und im Laufe des nächsten Jahres wieder zukunftsfähig aufzustellen“, wird Matthias Windmöller, CEO des Unternehmens, in der Mitteilung zitiert.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens wird die Geschäftsführung laut Mitteilung in den kommenden Wochen Sanierungsoptionen prüfen. Für diese Aufgaben habe Matthias Windmöller die Restrukturierungsexperten Frederik Wittop (CFO/CRO), Partner der Unternehmensberatung Montag & Montag, Holger Rhode und Dr. Raul Taras, beide Partner der Kanzlei Görg sowie Dr. Sebastian Hagemann, Partner der Reitze Recker Hagemann Rechtsanwaltsgesellschaft an seine Seite geholt, die ihn bei allen Fragen der Restrukturierung unterstützen.

Notwendig wurde der Antrag, da Windmöller in den vergangenen drei Monaten deutliche Umsatzeinbußen infolge einer drastisch gesunkenen Nachfrage vor allem im Handelssegment für Bodenbeläge im Rahmen der allgemeinen Krise in der Baubranche zu verzeichnen hatte, heißt es in der Mitteilung weiter. Diese negative Marktentwicklung habe das Unternehmen nach mehr als zwei Sanierungsjahren erneut stark getroffen.

Wie der Mitteilung zu entnehmen ist, wurden die etwa 280 Beschäftigten bereits über die aktuelle Situation informiert. Ihre Löhne und Gehälter seien bis auf Weiteres gesichert. Das Amtsgericht bestellte laut Mitteilung Dr. Yorck T. Streitbörger aus Bielefeld zum vorläufigen Sachwalter. Wie im Schutzschirmverfahren üblich, begleitet der Sachwalter das Verfahren im Sinne der Gläubiger.

zuletzt editiert am 13. Oktober 2026
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