Zwei Säcke mit Baustoffen stehen in einem leeren Raum mit großen Fenstern.
Auch die Herstellung solcher Baustoffsäcke unterliegt künftig den EUDR-Anforderungen. (Quelle: GemPSI)

Industrie 2025-08-15T08:12:15.534Z Neue EU-Vorgaben für Papiersäcke ab 2025

Mit der ab dem 30. Dezember 2025 geltenden EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) treten neue Anforderungen für die Herstellung und den Handel von Papiersäcken in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, der globalen Entwaldung und Waldschädigung entgegenzuwirken. Sie ersetzt die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und betrifft unter anderem Papiersäcke aus Frischfaser-Kraftpapier, wie sie zur Verpackung pulverförmiger Baustoffe verwendet werden.

Kunden müssen keine Nachweise zur EUDR-Konformität erhalten oder vorlegen. Hersteller hingegen sind ab dem Stichtag verpflichtet, ein Sorgfaltspflichtsystem einzuführen. Dieses umfasst die Dokumentation der Lieferkette, die Beschaffung von Nachweisen zur Herkunft des Holzes sowie die Abgabe einer digitalen Sorgfaltserklärung über die EU-Plattform TRACES NT. Kleine und mittlere Unternehmen sind von bestimmten Pflichten befreit.

Die deutsche Papiersackindustrie bereitet sich intensiv auf die Umsetzung vor. Laut GemPSI, dem Verband der deutschen Papiersackhersteller, arbeiten die Unternehmen eng mit ihren Zulieferern zusammen, um die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Produkte aus Altpapier sind von der EUDR ausgenommen. Holz, das vor dem 30.12.2025 geerntet wurde, fällt weiterhin unter die alte EUTR.

Zusätzlich fordert die EU künftig verstärkt recyclingfähige Verpackungen, weshalb die Branche bereits Leitlinien für recyclinggerechte Papiersäcke veröffentlicht hat.

zuletzt editiert am 03. September 2025