Der GIMA Lehmhochlochziegel ist derzeit der einzige Lehmziegel, der über eine allgemeine Bauartgenehmigung für tragendes Lehmsteinmauerwerk im Dünnbettverfahren verfügt. Darüber hinaus wurde dem ungebrannten Ziegel Anfang 2025 die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gemäß DIN 18945 mit der Nummer Z-17.6-1306 erteilt. Der Lehmziegel wird somit gemäß DIN 18940 für sämtliche Gebäude bis einschließlich Gebäudeklasse 5 uneingeschränkt nutzbar und kann ebenso effizient verarbeitet werden wie herkömmliche Plansteine. So überzeugt das Naturprodukt als massentauglicher, industriell herstellbarer und somit bezahlbarer Baustoff.

Quelle: Girnghuber
Girnghuber 2025-12-12T08:20:39.092Z Lehmhochlochziegel für tragendes Mauerwerk
zuletzt editiert am 05. Dezember 2025