Das Bundeskabinett hat heute (16.8) den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfes sei es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können, heißt es vom Bauministerium. Darüber hinaus werde das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthalte das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.
„Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist. Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch und fragt, mit welchem Energieträger geheizt wird. Antworten auf diese Fragen sollen künftig schnell und einfach zu finden sein. In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig“, kommentiert Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Bund fördere die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro. Auf die Bürgerinnen und Bürger komme kein Mehraufwand zu, so Geywitz.
„Mit dem Wärmeplanungsgesetz schaffen wir den Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschreiten“, sagt Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, zu dem Gesetzentwurf.
„Die Wärmewende muss umgesetzt werden – das geschieht durch die Bauindustrie“, lässt sich Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, in einer Verbandsmitteilung zitieren. „Was es jetzt braucht, ist eine hohe Verbindlichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer. Im Klartext: Die Wärmewende muss planbar und die bezogene Wärme finanzierbar sein. Es darf nicht das gleiche wie aktuell im Wohnungsbau passieren, dass sich Menschen die hohen Kosten nicht leisten können. Sonst wird die Wärmewende zu einer sozialen Frage, was vermieden werden muss. Die 500 Millionen des Bundes können deshalb nur ein Anfang sein, um die Planung anzuschieben. Wenn Wärme aber ein zentraler Bestandteil der Gebäudeenergie werden soll, braucht es für die Umsetzung eine wesentlich größere Unterstützung der Kommunen, die die hohen Investitionen aus eigener Kraft nicht stemmen können“, so Müller weiter.