Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die schon seit Längerem erwartete „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ veröffentlicht. Der gemeinsam mit dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum erarbeitete Text soll die Planungs- und Baubranche dabei unterstützen, künftig einfacher und kostengünstiger, zugleich aber auch weiterhin rechtssicher zu bauen.
„Projektierer können mit dem Gebäudetyp E rechtssicher von Baustandards abweichen, um einen Bau schneller und kostengünstiger zu realisieren“, wird Bundesbauministerin Klara Geywitz in einer Pressemitteilung zitiert, die das BMWSB am 17. Juli auf seiner Website veröffentlicht hat. „Die Gebäudesicherheit, zum Beispiel die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt“, fügt Geywitz hinzu.
Mut zur Einfachheit
Der Leitfaden gibt Projektbeteiligten Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können, um das einfache Bauen in der Praxis rechtssicher umzusetzen. Er soll laut BMWSB ermutigen, zukünftig kreativer und kostengünstiger zu planen und zu bauen.
Im Detail zeigt die Leitlinie, wie zwischen Planer/Unternehmer und Bauherr/in eine rechtssichere Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT) vereinbart werden kann. Damit sind alle Regeln gemeint, die unter Branchenfachleuten als technisch geeignet, angemessen und notwendig erachtet werden, um gut und fehlerfrei zu bauen, und die sich in der Praxis bewährt haben.
Welche Normen genau zu den aRdT gehören, ist aber nicht gesetzlich festgelegt, sondern folgt dem Branchenwissen und wird im konkreten Streitfall durch die Rechtsprechung festgestellt. Diese tendiert bislang dazu, eine mangelhafte Leistung (Sachmangel) anzunehmen, wenn nicht alle aRdT berücksichtigt wurden. Das führt in der Praxis dazu, dass Bauvorhaben bisher meist so ausgeführt werden, dass sie allen bautechnischen Normen entsprechen – auch jenen, die nur dem Komfort dienen und nicht unbedingt notwendig sind.
Das alles hat nach Angaben des BMWSB den Neubau und die Sanierung von Wohnungen verteuert und Investoren und Käufer ausgebremst. Die Leitlinie zum neuen Gebäudetyp E zeigt nun auf, wie das Planen, Bauen und Sanieren künftig einfacher, günstiger und schneller werden könnte, ohne dass die Beteiligten auf Rechtssicherheit verzichten müssen. Es geht darum, auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, zu verzichten, ohne dass dies Qualität und Sicherheit der Gebäude beeinträchtigt.
Die Leitlinie erläutert auch die Aufklärungspflicht der Planer/Unternehmer und gibt anhand von Planungsbeispielen exemplarische Aufklärungsinhalte und Vertragsformulierungen an die Hand. Ziel der Aufklärung ist es, den Bauherren oder die Bauherrin so fachkundig zu machen, dass er/sie eigenverantwortlich entscheiden kann, einer Abweichung zu Gunsten von Kosteneinsparungen zu befürworten.
BGB-Änderung geplant
Um den Gebäudetyp E auch gesetzlich zu stärken, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erarbeitet. Mit dem „Gebäudetyp-E-Gesetz“ soll das Werk-/Bauvertragsrecht angepasst werden. Ein Ziel ist, dass bei Projekten zwischen fachkundigen Vertragspartnern auch ohne Aufklärung von den aRdT abgewichen werden kann. Der Gesetzentwurf soll im Herbst 2024 im Kabinett beschlossen werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist laut BMWSB ab Anfang 2025 zu rechnen.
