Die Panariagroup Deutschland nutzt ein Insolvenzverfahren, um eine Umstrukturierung abzuschließen. Das Unternehmen strebt einen Zusammenschluss mit einem Investor an, teilt der Fliesenhersteller mit. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter habe das zuständige Amtsgericht Chemnitz Dr. Christian Heintze von der Rechtsanwaltsgesellschaft BBL Brockdorff bestellt. Heintze führt laut Mitteilung den Geschäftsbetrieb vollumfänglich fort und unterstützt den Kurs des Unternehmens.
„Das Tagesgeschäft läuft an allen Standorten ohne Einschränkungen weiter“, wird Heintze in der Mitteilung zitiert. „Alle Aufträge und Bestellungen werden wie sonst auch gefertigt und ausgeliefert, alle Showrooms bleiben weiter geöffnet.“ Die Geschäftsführung habe die Beschäftigten unmittelbar mit Antragstellung in Kenntnis gesetzt. Insolvenzverwalter Heintze werde in einer für Freitag geplanten Betriebsversammlung die rund 230 Beschäftigten über die nächsten Schritte informieren. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien bis Ende Juni über das Insolvenzgeld gesichert und würden weiterbezahlt, heißt es in der Mitteilung weiter.
In den nächsten Tagen werde sich Heintze in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung ein Bild der Lage machen. „Ziel ist es, die vom Unternehmen begonnene Restrukturierung fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen“, wird Heintze zitiert. „Durch den Insolvenzgeldzeitraum haben wir jetzt drei Monate Planungssicherheit, in denen wir den Investorenprozess bei voll laufendem Geschäftsbetrieb weiter vorantreiben können.“
Das Unternehmen strebt laut Mitteilung im Zuge seiner Neuaufstellung eine strategische Partnerschaft mit einem Investor an und hat bereits bedeutende Vorarbeit geleistet. „Daran können wir anknüpfen, zumal das Verfahren die Rahmenbedingungen für eine Investorenlösung verbessert“, betonte Heintze. So sei es für Investoren möglich, ein Unternehmen aus der Insolvenz ohne Altverbindlichkeiten zu übernehmen. „Das macht eine Übernahme in einem Insolvenzverfahren zusätzlich interessant“, erläutert der vorläufige Insolvenzverwalter in der Mitteilung.
