Klara Geywitz
Bundesministerin Klara Geywitz. (Quelle: Bundesregierung/Jesco Denzel)

Wachstumschancengesetz 2024-03-22T09:44:01.742Z Die degressive AfA kommt

Der Bundesrat hat heute (22.03) einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, kommentiert: „Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt. Sechs Jahre lang jeweils fünf Prozent der Investitionskosten abschreiben – das ist ein richtig großer Impuls für den Wohnungsbau in Deutschland. Wir ermöglichen der Bau- und Immobilienbranche Investitionen schneller abzuschreiben. Wir schaffen damit Investitionsanreize, die die Bauwirtschaft weiter stabilisieren. Unsere Regelung sieht dabei keine Baukostenobergrenzen vor.“

Weitere Information:

  • Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute beziehungsweise im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  • Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt keine Baukostenobergrenze.
  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 (6-Jahres Zeitraum) liegen.
  • Erstmals ist nicht der Bauantrag entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven AfA, sondern der angezeigte Baubeginn. So wolle man auch die Umsetzung von Projekten anreizen, die zwar schon geplant, aber aus unterschiedlichen Gründen noch nicht begonnen wurden, heißt es vom Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
  • Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
  • Die degressive AfA kann zudem mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Begünstigt werden dabei Neubauten, mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG, die eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro Quadratmeter einhalten.
  • Die Bedingungen für die genannte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau wurden laut dem Bauministerium mit dem Wachstumschancengesetz nochmal verbessert: Der Anwendungszeitraum für Neufälle wurde bis Ende September 2029 verlängert, die Baukostenobergrenze von 4.800 Euro pro Quadratmeter auf 5.200 Euro pro Quadratmeter und die begünstigten Herstellungs-/Anschaffungskosten von 2.500 Euro pro Quadratmeter auf 4.000 Euro pro Quadratmeter erhöht.
zuletzt editiert am 04. April 2024
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