Der Verband dankt dem Berichterstatter, MdEP Christian Doleschal und seinem Team.
Der Verband dankt dem Berichterstatter, MdEP Christian Doleschal und seinem Team. (Quelle: Martin Lahousse)

Industrie 2024-04-16T07:06:01.655Z Deutsche Bauchemie unterstützt bei Umsetzung der Bauproduktenverordnung

Die Deutsche Bauchemie wird ihre Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung der neuen Bauproduktenverordnung vielseitig unterstützen, teilt der Verband mit. Die neue Bauproduktenverordnung wurde am 10. April 2024 vom Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit angenommen. Die Annahme durch den Rat wird nun zeitnah erwartet. Die Veröffentlichung der neuen Verordnung im EU-Amtsblatt erfolgt voraussichtlich im Herbst. Danach tritt sie in Kraft. Der Gesetzgebungsprozess wurde von der Deutschen Bauchemie laut Mitteilung eng begleitet.

Martin Ludescher, Geschäftsführer für Government Affairs: „Die zentralen Akteure im Gesetzgebungsverfahren waren sichtlich bemüht den stotternden Antrieb des Binnenmarktes für Bauprodukte, nämlich die harmonisierte Normung mit der neuen Bauproduktenverordnung wieder zum Laufen zu bringen. Es besteht nun die begründete Hoffnung, dass es hier mit einem klar geregelten Prozess und eindeutigen Verantwortlichkeiten einen neuen Schub gibt. So sollte die harmonisierte Zone – und damit der Kern des Binnenmarktes für Bauprodukte – schnell ausstaffiert werden. Ein funktionierender Binnenmarkt ist im Interesse aller am Bau Beteiligten.“

Gleichzeitig hat die politische Agenda des Green Deals Abdrücke im Rechtstext der neuen Bauproduktenverordnung hinterlassen: Die Deklaration von festgelegten Umweltindikatoren wird schrittweise verpflichtend. Die Deutsche Bauchemie habe mit den Muster-Umweltproduktdeklarationen (EPDs) des Verbandes diese Entwicklung bereits antizipiert, heißt es in der Mitteilung weiter. Nun könne und müsse auf diesem Fundament aufgebaut werden. Weiterhin gehören produkt-inhärente Anforderungen sowie die konkrete Umsetzung des digitalen Produktpasses zu den Neuerungen.

Zunächst sollen die Mitglieder des Verbandes laut Mitteilung mit einem Leitfaden und zielgerichteten Webinaren über die Neuerungen informiert werden. Danach gelte es sicherzustellen, dass die Muster-EPDs des Verbandes auch unter der neuen Bauproduktenverordnung akzeptiert und von den Unternehmen in Bezug genommen werden können. Die neue Bauproduktenverordnung wird in den kommenden Jahren mittels sekundärer Rechtsetzung konkretisiert und mit dem laufenden CPR-Acquis-Prozess implementiert werden. Auch dieser Prozess werde vom Verband nach eigenen Angaben eng begleitet werden.

zuletzt editiert am 30. April 2024