Im ersten Quartal 2026 ist der Umsatz der Baywa auf 2,3 Milliarden Euro (1. Quartal 2025: 3,6 Milliarden Euro) gesunken. Der Münchner Konzern spricht in einer Mitteilung von einem planmäßig rückläufigen Umsatz. Als Gründe für den Rückgang nennt das Unternehmen Marktfaktoren sowie strategische Entscheidungen im Rahmen der Sanierung. Marktfaktoren seien im ersten Quartal 2026 ungünstige Witterungsverhältnisse, die anhaltend schwache Baukonjunktur, geopolitische Spannungen sowie eine gewisse Verunsicherung der Kunden durch die Berichterstattung über die Beteiligung BayWa r.e. AG. Zudem belaste der seit Ende Februar laufende Irankonflikt die Agrar- und Baustoffbranche. Zu den planmäßigen Faktoren gehört der Verkauf der Cefetra Group ., deren Umsatz nicht mehr in der Bilanz abgebildet wird.
Der Quartalsbericht beschränkt sich auf die Umsatzdaten, zum Ergebnis liegt lediglich ein Zitat des Finanzvorstands Prof. Dr. Matthias J. Rapp vor: „Das bereinigte EBITDA lag im Berichtszeitraum über den Vorgaben des Sanierungsplans und klar über dem Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig erreichte die Liquidität einen soliden Stand“.
Sanierungskonzept wird angepasst
Der Münchner Konzern sieht sich dazu gezwungen das jetzige Sanierungskonzept anzupassen. Hintergrund ist, dass die erwarteten Erlöse aus dem Verkauf der Baywa-r.e.-Beteiligung von rund 1,7 Milliarden Euro voraussichtlich nicht realisierbar sind.
Mit den finanzierenden Banken habe man eine Standstill-Vereinbarung mit einer Laufzeit bis Herbst 2026 abgeschlossen, heißt es von der Baywa. Die Vereinbarung soll einen strukturierten Prozess zur Überarbeitung des Sanierungskonzepts ermöglichen.
Jahresabschluss 2025 fehlt bislang
Vor dem Hintergrund des laufenden Prozesses zur Überarbeitung des Sanierungskonzeptes könne der Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 nicht innerhalb der gesetzlichen und börsenrechtlichen Fristen veröffentlicht werden, teilt die Baywa mit. Die Veröffentlichung sei nach Abschluss der Überarbeitung des Sanierungskonzepts und nach Vorliegen eines entsprechenden Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers vorgesehen.
