Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs haben Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesverkehrsminister Volker Wissing einen Erlass veröffentlicht, mit dem das Thema Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen für den gesamten Bundesbau einheitlich geregelt werden soll. „Engpässe bei Baustoffen und Preissprünge bestimmen derzeit das Baugeschehen und machen eine seriöse Kalkulation von Bauprojekten zunehmend unmöglich. Angesichts dieser schwierigen Ausgangslage begrüßen wir den Erlass des Bundes ausdrücklich“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).
Der Erlass des Bundes ermöglicht den Angaben zufolge in der gegenwärtigen Krisensituation die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel, mit der Preissprünge während eines Bauprojekts aufgefangen werden sollen. Bislang lehnen laut dem ZDB viele Vergabestellen die Einbeziehung der Gleitklausel in Verträge ab, da in den einschlägigen Baukostenindizes noch keine Veränderungen festzustellen sind. Der neue Erlass ordnet für bestimmte Baustoffe wie zum Beispiel Stahl oder Bitumen die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel an. „Dadurch werden die Bauunternehmen überhaupt erst wieder in die Lage versetzt, Angebote abgeben zu können“, so Pakleppa. „Ein weiterer wichtiger Punkt für die Anwendbarkeit der Stoffpreisgleitklausel ist die Verkürzung des Mindestabstands zwischen Angebotsabgabe und Einbau von sechs auf einen Monat. Dadurch können, anders als in der Vergangenheit, auch viele kurzlaufende Bauverträge in die Preisgleitung einbezogen werden.“
