Mahnspesen 2020-07-16T22:00:00Z Zusammensetzung der Pauschale nachweisen

Viele Unternehmen haben in Zeiten von Corona Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen – gerade jetzt eine Gefahr für die Liquidität der betroffenen Betriebe. Nachfolgend gibt der Autor Tipps zum Thema Mahnspesen.

Im letzten Jahr hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit der Erstattungsfähigkeit pauschalierter Mahnspesen befasst (VIII ZR 95/18) und unmissverständlich klargestellt, dass der eigene Zeitaufwand für die Erstellung der Mahnungen nicht vom Kunden zu erstatten ist. Erstattungsfähig ist daher nur, was auf die konkreten Aufwendungen des Gläubigers für die Mahnung des in Verzug befindlichen Schuldners zurückzuführen ist.

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zuletzt editiert am 09. Oktober 2020
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